Warum es wichtig ist
Vollreserve-Verwahrung hält das Verwahrungsversprechen einfach: Ihr Bitcoin wird für Sie gehalten, nicht für den Nutzen eines anderen eingesetzt. Dies eliminiert eine Risikokategorie, die in der Geschichte von Bitcoin wiederholt zu Verwahrungsausfällen geführt hat.
Wenn Verwahrer Kunden-Bitcoin verleihen, staken oder wiederverpfänden, werden Auszahlungen abhängig von Kontrahenten-Performance, Marktliquidität und der finanziellen Gesundheit des Verwahrers. Was ein einfaches operatives Verfahren sein sollte, wird zu einer Liquiditätsentscheidung. Vollreserve-Verwahrung vermeidet diese Komplexität vollständig.
Das Prinzip ist einfach: Verwahrung ist Verwahrung. Wenn Sie Rendite wollen, ist das eine separate Entscheidung mit separaten Risiken. Ein Vollreserve-Verwahrer vermischt diese Kategorien nicht.
Was Vollreserve ausschließt
Ein echter Vollreserve-Verwahrer:
- Verleiht keinen Kunden-Bitcoin an Kreditnehmer
- Staked keinen Kunden-Bitcoin in Proof-of-Stake-Systemen oder Renditeprodukten
- Verpfändet keinen Kunden-Bitcoin als Sicherheit für die eigenen Verpflichtungen der Institution
- Wiederverpfändet keinen Kunden-Bitcoin für irgendeinen Zweck
Diese Aktivitäten können legitime Finanzdienstleistungen sein, aber sie sind keine Verwahrung. Sie mit Verwahrung zu vermischen, verändert die Natur der Beziehung und führt Risiken ein, die der Kunde möglicherweise nicht versteht.
Wie man verifiziert
Vollreserve-Behauptungen sollten verifizierbar sein:
- Reservenachweis: Kryptografische Attestierungen, dass der Verwahrer den Bitcoin kontrolliert, den er zu halten behauptet
- Drittprüfungen: Unabhängige Verifizierung der Bestände
- Klare Offenlegungen: Explizite Aussagen darüber, was der Verwahrer mit Kundenvermögen tut und nicht tut
Wenn ein Verwahrer seine Reserveposition nicht klar erklären und Beweise liefern kann, behandeln Sie das als Warnzeichen.
Verwandte Begriffe
- Reservenachweis
- Segregierte Verwahrung
- Exitfähigkeit
- Kontrahentenrisiko
- Fraktionale Reserven
- Bitcoin-Verwahrungsanbieter
- Auszahlungsrichtlinie